Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung ab 1. Januar 2013
1. Mai 2013Neue Transparenzvorschriften für Aktionäre, GmbH-Gesellschafter und Gesellschaften
26. Januar 2016Handänderungssteuer
Wer ab dem 1. Januar 2015 ein Grundstück im Kanton Bern erwirbt und dieses während zwei Jahren als Hauptwohnsitz nutzt, muss auf den ersten CHF 800‘000 des Kaufpreises keine Handänderungssteuer mehr bezahlen.
Die Voraussetzungen für diese Steuererleichterung sind strikt: Die Käuferschaft muss das Haus während 2 Jahren ununterbrochen, dauernd und persönlich als Hauptwohnsitz nutzen. Keine Steuererleichterung wird gewährt beim Kauf von Mehrfamilienhäusern, Geschäftshäusern und Häusern, die sowohl zu Wohn- als auch Geschäftszwecken verwendet werden, selbst wenn einzig das eigene Geschäft darin betrieben wird.