Tätigkeitsbereiche im Überblick

Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen:

Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen:
Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag.

Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch.

Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab.

Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften.

Tätigkeitsbereiche im Detail

Sachenrecht

Wer ein Haus, eine Eigentumswohnung oder Land kauft, benötigt mehr als eine Quittung, um als Eigentümer zu gelten.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um den Liegenschaftskauf, beurkunden den Kaufvertrag und sorgen für den Eintrag im Grundbuch.

Wir beraten Sie beim Errichten und Löschen der Dienstbarkeiten, unterstützen Sie bei den Verhandlungen und sorgen nach der Einigung für den Eintrag im Grundbuch.

Wir stehen Ihnen in Fragen der Tragbarkeit, der Mittelbeschaffung und der Abwicklung beratend und unterstützend zur Seite und erarbeiten mit Ihnen die optimale Regelung.


Unsere Aufgaben im Sachenrecht
  • Wir beraten in sämtlichen Fragen des Sachenrechts;
  • Wir verfassen und beurkunden Grundstückkaufverträge;
  • Wir errichten die notwendigen Schuldbriefe;
  • Wir übernehmen den Verkehr mit Banken und Amtsstellen;
  • Wir kümmern uns um die Sicherstellung allfälliger Grundstückgewinnsteuern;
  • Wir verfassen und beurkunden Stockwerkeigentumsbegründungen an Liegenschaften;
  • Wir errichten Dienstbarkeiten;
  • Wir regeln güter- und erbrechtliche Verhältnisse nach erfolgtem Liegenschaftserwerb;
  • Wir beraten auch in steuerrechtlicher Hinsicht.

Erbrecht

Obwohl man nicht gerne über den Tod spricht, muss man sich früher oder später mit ihm befassen. Dazu gehört auch die Frage, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Will man dies nicht allein dem Gesetz überlassen, bestehen verschiedene Möglichkeiten, seinen Nachlass zu regeln.

Insbesondere für Konkubinatspaare, die heute sehr verbreitet sind, empfiehlt sich eine erbrechtliche Regelung, da selbst ein langjähriger Konkubinatspartner gar keine Erbansprüche hat. Es ist möglich, mit einem Erbvertrag, einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung sowie einer Vollmacht gegenüber Ärzten und Spitälen eine umfassende Regelung zu treffen, obwohl man nicht verheiratet ist.

Eine durchdachte, klare Regelung für den Todesfall – sei es durch Testament oder durch Erbvertrag – kann nicht nur Streitigkeiten vermeiden. Wir beraten Sie kompetent in allen erbrechtlichen Fragen. Wir setzen Ihre letztwillige Verfügung oder Ihren Erbvertrag auf und sind auch zuständig für die Errichtung des Inventars, die Erbschaftsverwaltung, die Willensvollstreckung und die Erbteilung.


Unsere Aufgaben im Erbrecht:
  • Wir beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts, nötigenfalls unter Berücksichtigung des Eherechts;
  • Wir verfassen und beurkunden Testamente, Erbverträge und Vorsorgeaufträge;
  • Wir errichten und beurkunden Steuer-, Erbschafts- und öffentliche Inventare;
  • Wir eröffnen Testamente und Erbverträge;
  • Wir stellen Erbenscheine aus;
  • Wie führen Erbschaftssteuerverfahren durch;
  • Wir verwalten und liquidieren Nachlassvermögen und führen Erbteilungen durch;
  • Wir übernehmen Willensvollstreckermandate.

Speziell für Konkubinatspaare

Neue Broschüre Konkubinatspaare:

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Familienrecht

Mit der Heirat gehen Brautleute eine Gemeinschaft ein, für welche verschiedene gesetzliche Regelungen gelten, analoges gilt für die eingetragene Partnerschaft.

In unserem Büro beantworten wir Ihnen alle Ihre Fragen zur rechtlichen Seite Ihrer Ehe resp. Eintragung der Partnerschaft. Wir legen Ihnen die momentane rechtliche Situation Ihrer Beziehung dar, zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile derselben auf und erarbeiten die optimale vermögensrechtliche Lösung für Sie, in der Regel in einem Ehevertrag.


Unsere Aufgaben im Güterrecht:
  • Wir beraten Ehepartner sowie gleichgeschlechtrige Paare in allen Fragen des Güterrechts, unter Berücksichtigung des Erbrechts;
  • Wir beurkunden güterrechtliche Vereinbarungen, Eheverträge (eventuell kombiniert mit Erbverträgen) und güterrechtliche Inventare;
  • Wir führen güterrechtliche Auseinandersetzungen durch.

Gesellschaftsrecht

Wer ein eigenes Geschäft führt oder aufbauen will, muss sich früher oder später mit dem Gesellschaftsrecht befassen.

Sie wollen sich selbständig machen, ein eigenes Geschäft gründen, Kapital erhöhen, Statuten ändern oder mit einer anderen Gesellschaft eng kooperieren. Welche Gesellschaftsform ist geeignet? Wie sind die Haftungsverhältnisse? Welche steuerlichen Folgen sind zu beachten? Welche Folgen hat der Handelsregistereintrag?

Alles Fragen, in welchen wir Sie umfassend beraten. Ob Neueintrag oder Änderung, wir beraten Sie und organisieren den Verkehr mit dem Handelsregister. Wir beraten Sie bei der Vorbereitung von komplizierten handelsrechtlichen Vorgängen wie Fusionen, Abspaltungen, Umwandlungen oder Vermögensübertragungen und redigieren für Sie alle hierfür nötigen Verträge.


Unsere Aufgaben im Gesellschaftsrecht:
  • Wir beraten in allen Fragen des Gesellschaftsrecht, unter Berücksichtigung des Abgabe- und Steuerrechts;
  • Wir beurkunden Gesellschafts- und Stiftungsgründungen;
  • Wir beurkunden Änderungen bestehender Gesellschaften (z.B. Kapitalerhöhungen, Statutenänderungen, Fusionen, Umstrukturierungen);
  • Wir errichten Statuten von Gesellschaften, Genossenschaften und Vereinen;
  • Wir fassen Sacheinlageverträge, Gesellschaftsverträge, Aktionärbindungsverträge ab;
  • Wir organisieren den Verkehr mit dem Handelsregister.

Steuerrecht

Wir beraten Sie in steuerlichen Angelegenheiten, insbesondere im Bereich der

  • Einkommens- und Vermögenssteuer;
  • Handänderungssteuer;
  • Grundstückgewinnsteuer;
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Beglaubigungen

Wir beglaubigen Dokumente, Abschriften und Unterschriften von natürlichen und juristischen Personen für in- und ausländische Behörden.

Kosten

Gebühren

Für öffentliche Beurkundungen sind unsere Gebühren gesetzlich festgelegt. Für unsere weiteren Tätigkeiten stellen wir nach Arbeitsaufwand Rechnung (Honorar). Der Tarif garantiert, dass der rechtsuchende Bürger für die gleiche notarielle Leistung im ganzen Kanton den gleichen Preis zu bezahlen hat.


Steuern und Abgaben

Wir sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die Handänderungssteuern sowie die Eintragungskosten für das Grundbuch und das Handelsregister bei unseren Klienten einzuziehen und an den Staat weiterzuleiten.


Gesamtrechnung

Sie erhalten von uns eine detailliert gegliederte Rechnung, woraus Sie die verschiedenen Gebühren und Honorare sowie die von uns für Sie bezahlten Steuern und Abgaben ersehen können.

Aufsicht

Behörde

Der Regierungsrat und die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion überwachen aufgrund der Notariatsgesetzgebung die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Sie leiten nötigenfalls von Amtes wegen Aufsichtsverfahren ein.


Revision

Die Notariatsbüros werden regelmässig durchleuchtet. Dabei werden die Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Rechnungsstellung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft. Unregelmässigkeiten können mit Disziplinarstrafen bis hin zum Patententzug geahndet werden.


Verband

Neben der Kontrolle durch die kantonale Justizbehörde hat der Verband bernischer Notare (VbN) eine verbandsinterne Kontrollorganisation geschaffen, welche auf Antrag hin versucht, Auseinandersetzungen zwischen Notaren oder zwischen Notaren und ihren Klienten gütlich zu regeln.


Standesregeln

Die Verhaltensnormen und Vorschriften für das Notariat werden auch in den Standesregeln des VbN festgehalten. Eine Verletzung derselben kann disziplinarisch verfolgt werden.


Berufspflicht

Jede Notarin und jeder Notar hat eine Berufshaftpflicht-Versicherung über mindestens zwei Million Franken abgeschlossen.

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