
Umwandlung von Inhaberaktien ab 1.11.2019
24. November 2019
Für Konkubinatspaare, die heute sehr verbreitet sind, empfiehlt sich eine erbrechtliche Regelung, da selbst ein langjähriger Konkubinatspartner gar keine Erbansprüche hat, nicht mal Informations-, Auskunfts- und Besuchsrechte im Spital.
Neue Broschüre Konkubinatspaare:
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