Für Konkubinatspaare, die heute sehr verbreitet sind, empfiehlt sich eine erbrechtliche Regelung, da selbst ein langjähriger Konkubinatspartner gar keine Erbansprüche hat, nicht mal Informations-, Auskunfts- und Besuchsrechte im Spital.
Neue Broschüre Konkubinatspaare:
PDF ansehen